Wertermittlung

Sie möchten

  • Ihr Haus zu einem erzielbaren Marktwert verkaufen
  • als Käufer einer Immobilie nicht zu viel bezahlen
  • eine eigene Vermögensbewertung
  • eine Bewertung zur Beleihung für Renovierungsarbeiten
  • eine Bewertung zur Beleihung für Umbau- oder Ausbauarbeiten
  • eine Vermögenseinigung im Erb- oder Scheidungsfall
  • die Abfindung eines Dauerwohnberechtigten
  • die Ermittlung des Wertes eines Nießbrauchsrechtes
  • eine Bewertung von Rechten und Belastungen

Wertgutachten

Wertgutachten Haus Architekt OldenburgAls Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstelle ich Gutachten über den Marktwert von Immobilien. Der Marktwert kann als der am wahrscheinlichsten zu erzielende Kaufpreis definiert werden. Hierfür werden zum einen die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vorgegeben normierten Verfahren herangezogen und zum anderen sind besondere Marktkenntnisse erforderlich um in der Anwendung dieser Verfahren ein marktgerechtes Ergebnis zu erzielen. Um alle wertrelevanten Merkmale einer Immobilie prüfen zu können sind diverse Unterlagen und Informationen zu beschaffen. Das sind z.B.:

  • aktuelle Katasterkarte (Flurkarte oder Lageplan)
  • aktueller vollständiger Grundbuchauszug: ggf. Kopie der Sterbeurkunde
  • aktuelle Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte)
  • aktuelle Baugenehmigungsunterlagen
  • Wohnflächenberechnungen, Ermittlung des Bruttorauminhaltes
  • Mietverträge einschließlich letzter Änderung (sofern es sich um vermietete Objekte handelt)
  • Kopien der Protokolle, Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne (nur bei Eigentumswohnungen und Teileigentum)
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung (nur bei Eigentumswohnungen)
  • Bei Vorliegen von Erbbaurechten, Wohnungsrechten, Nießbräuchen u.ä. die zugrunde liegenden Verträge
  • Bei Denkmälern: Einstufungsbescheid
  • Bei konzessionspflichtigen Gewerben: Kopie der Konzession
  • Nebenkostenabrechnungen möglichst der letzten 2 Jahre
  • frühere Gutachten
  • für die Bewertung relevanter Schriftverkehr

Ihr Vorteil:

Ein Gutachten gibt dem Verkäufer Klarheit über den tatsächlich erzielbaren Preis und bewahrt den Verkäufer davor, durch nicht marktgerechte Vorstellungen auf seiner Immobilie „sitzen zu bleiben“. Ein Gutachten ist zudem ein gutes Verkaufsargument, schafft Vertrauen beim Kaufinteressenten durch die Gewissheit, dass ein erfahrener Architekt als Sachverständiger die gewünschte Immobilie bereits sorgfältig geprüft hat. Weitere Informationen gibt es auch unter www.der-hausinspektor.de:

Der Hausinspektor

 

 

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie mich gerne an: 0441 7705812