Sie planen
- eine Umwandlung von Wohnungen zu Gewerbeeinheiten
- eine Änderung der Art eines Gewerbes wie z.B.
- Ladengeschäft in Büronutzung
- Büronutzung in Arztpraxis
- Ladengeschäft in Gaststätte
- Scheune in Werkstatt
Nutzungsänderungsantrag
Nutzungsänderungen von Gebäuden oder von Teilbereichen bedürfen häufig einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Auch bei einer Änderung innerhalb der gleichen Gewerbeart kann ein Nutzungsänderungsantrag erforderlich sein, und zwar immer dann, wenn sich die Änderung auf die öffentlich-rechtlichen Anforderungen auswirkt
Wenn beispielsweise durch die Änderung der Gastraumfläche andere Stellplatzanforderungen gelten, durch Änderung von Verkauf- und Lagerfläche neue Fluchtwegsituationen geschaffen werden oder auch durch die Änderung der Mitarbeiteranzahl Pausen- oder Sanitärräume notwendig werden, muss dies beantragt + genehmigt werden.
Vor allem bei Gewerbeeinheiten greifen verschiedenste Verordnungen und Vorschriften ineinander.
Ich stehe gerne für Sie zur Verfügung um den vorgeschriebenen Nutzungsänderungsantrag zu erstellen und die hierfür notwendige Grundlagenermittlung durchzuführen.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Rufen Sie mich gerne an: 0441 7705812